Der ambulanter Pflegedienst Famili(E)Va


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Kassenleistungen

Leistungen

Gültig ab 01.01.2017

Pflegegeld (monatlich) Pflegesachleistungen (monatlich)

Pflegegrad 1                                                   Pflegegrad 1

Pflegegrad 2               316 €                          Pflegegrad 2               689 €

Pflegegrad 3               545 €                          Pflegegrad 3               1298 €

Pflegegrad 4               728 €                          Pflegegrad 4               1612 €

Pflegegrad 5               901 €                          Pflegegrad 5               1995 €

 

Verhinderungspflege

Pflegegrad 2 – 5                     1612 € pro Jahr

Kurzzeitpflegepflege

Pflegegrad 2 – 5                     1612 € pro Jahr

Entlastungsleistungen

Pflegegrad 1 – 5                     125 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2                           689 €

Pflegegrad 3                           1298 €

Pflegegrad 4                           1612 €

Pflegegrad 5                           1995 €

 


Wieviel Pflegegeld kann ich erhalten?

Versicherte erhalten Pflegegeld, wenn die Pflege durch selbst beschaffte Personen, z.B. Angehörige, in geeigneter Weise übernommen wird. Häusliche Pflegetätigkeit erfordert einen hohen Einsatz der Pflegeperson. Diese Leistungsbereitschaft wird anerkannt und gefördert: durch weitere Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson.

Pflegesachleistung
Diese werden von einem Pflegedienst, der die Leistungen in der häuslichen Umgebung erbracht hat und einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat, direkt abgerechnet. Beträge der Pflegesachleistungen siehe auch Leistungen der Krankenkassen.

Pflegehilfsmittel
Die Kosten hierfür werden übernommen, wenn sie nicht bereits durch einen anderen Leistungsträger gewährt wurden. Unter Pflegehilfsmitteln versteht man z.B. Gehwagen, Toilettenstuhl, Badewannenlifter, Pflegebett.Für die Genehmigung dieser Hilfsmittel benötigen Sie in der Regel eine Hilfsmittelverordnung Ihres Hausarztes. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!

Zuschüsse zur Wohnraumverbesserung
Die Krankenkassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen pro Gesamtmaßnahme bis zu 4.000,00 Euro, damit die Pflege in der häuslichen Umgebung besser gewährleistet werden kann. Anträge fordern Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse an.

(c) 2018 Ambulanter Alten- und Krankenpflegedienst Famili(E)Va
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