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Leistungen SGB XI

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Pflegeleistungen SGB XI

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.

  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.

  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

Wann liegt Pflegebedürftigkeit und damit ein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse vor?

Pflegebedürftigkeit liegt bei Personen vor, wenn sie wegen einer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Kernbegriff für die Messung der Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit. Die Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) fragen: Was kann der Mensch noch alleine? Wobei muss er unterstützt werden? Was muss getan werden, um seine Selbstständigkeit möglichst zu erhalten?

Unter Selbstständigkeit versteht man die Fähigkeit eines Menschen, eine Aktivität alleine – also ohne Unterstützung eines anderen – ausführen zu können. Selbstständig ist auch, wer eine Handlung mit einem Hilfsmittel umsetzen kann. Wenn sich jemand beispielsweise innerhalb seiner Wohnung mit einem Rollator fortbewegen kann und dabei keine Unterstützung durch eine andere Person braucht, dann ist er selbstständig.

Bei der Begutachtung kommt es nicht mehr darauf an, festzustellen, wie viele Minuten Hilfebedarf ein Mensch beim Waschen und Anziehen oder beim Essen hat. Dazu werden seine Fähigkeiten in acht Lebensbereichen begutachtet, in die Bewertung fließen aber nur sechs ein. Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung haben keinen Einfluss auf die spätere Bewertung des MDK.  

Zu den sechs Bereichen gehören jeweils verschiedene Unterpunkte mit unterschiedlichen Fragestellungen. Hier einige Beispiele:

  • Mobilität: Kann ich mich selbstständig im Bett umdrehen, sitzen und aufstehen, von einem Zimmer ins andere gehen oder mich alleine mit einer Gehhilfe in meiner Wohnung bewegen? Kann ich Stufen und Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Finde ich mich zeitlich und örtlich zurecht, verstehe ich Informationen, kann ich Entscheidungen treffen, Bedürfnisse mitteilen und Gespräche führen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötige ich Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei Angstzuständen, nächtlicher Unruhe oder aggressivem Verhalten?
  • Selbstversorgung: Wie selbstständig kann ich mich im Alltag versorgen, beim Waschen des Körpers und der Haare, Kämmen, An- und Ausziehen, beim Essen oder Trinken, beim Toilettengang?
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen: Welche Unterstützung brauche ich bei der Medikamenteneinnahme, bei Verbandswechsel und bei Arztbesuchen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann ich meinen Tagesablauf gestalten oder soziale Kontakte pflegen?


Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XI sind pflegebedürftige Personen einem der fünf Pflegegrade zuzuordnen


In jedem Einzelfall werden durch den MDK die Voraussetzungen und der Grad der Pflegebedürftigkeit geprüft.

 


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