Leistungen > Pflege
Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien
(Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekassen
mit entsprechenden Pflegegeldern unterstützen.
Generell soll die Selbstständigkeit das
neue Kriterium bei der Einstufung sein. Dabei sind nicht die Voraussetzungen
auf körperlicher Ebene, sondern Voraussetzungen auf der geistigen Verfassung
wichtig. Die minutengenaue Messung spielt im Neuen Begutachtungsassessment
(NBA) nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich
in Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Dies geschieht mit Hilfe einer
Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in einen
der fünf Pflegegrade vorgenommen.
Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27)
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5)
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70)
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit (70 bis unter 90)
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
(ab 90)
Welche Leistungen stehen mir zu?
Laut Bundesministerium für Gesundheit
erhalten alle Pflegebedürftigen ab 2017 Gelder seitens der Pflegeversicherung,
die sich nach Pflegegrade richten. Die Hauptleistungsbeiträge für die fünf
neuen Pflegegrade sehen wie folgt aus:
Leistungsübersicht der Pflegeversicherung
|
Pflegegrad 1 / Euro |
Pflegegrad 2 / Euro |
Pflegegrad 3 / Euro |
Pflegegrad 4 / Euro |
Pflegegrad 5/ Euro |
|
Häusliche Pflege einschl. hauswirtschaftliche
Versorgung* |
0 |
689 |
1298 |
1612 |
1995 |
|
Pflegegeld bei häuslicher Pflege* |
0 |
316 |
545 |
728 |
901 |
|
Verhinderungspflege** |
0 |
1612 |
1612 |
1612 |
1612 |
|
Kurzzeitpflege* |
0 |
1612 |
1612 |
1612 |
1612 |
|
Tages- und Nachtpflege* |
0 |
689 |
1298 |
1612 |
1995 |
|
Entlastungsleistungen** |
125 |
|||||
*) Beträge gelten ab 1. Januar 2017
**) In diesem Rahmen sind folgende
Leistungen möglich: häusliche Betreuung durch Pflegedienste, privat
organisierte Hilfen, betreute Urlaube